Wie wird der Eingriff in die Natur durch den Bau einer Windenergieanlage ausgeglichen?
Kurfassung: Nicht vermeidbare Eingriffe in den Naturhaushalt müssen laut Naturschutzrecht kompensiert werden. Die dazu notwendigen Maßnahmen werden im landschaftspflegerischen Begleitplan als Bestandteil der Genehmigung festgelegt. Für alle Eingriffe in Natur und Landschaft gilt nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) das Prinzip: vermeiden vor minimieren vor ausgleichen vor ersetzen. An letzter Stelle erst sind auch Ersatzzahlungen möglich. Eine…