Die Wahl des richtigen Standorts
Die Konkurrenz um Flächen ist in vielen Teilen Baden-Württembergs groß. Sowohl der Naturschutz als auch die Landwirtschaft brauchen Flächen, um ihre Ziele zu verwirklichen. Umso wichtiger ist es, dass Freiflächenanlagen bevorzugt auf vorbelasteten Flächen entstehen und Gebiete schont, die für andere Zwecke benötigt werden.
Tabu-Flächen aus Naturschutzsicht
Das Land Baden-Württemberg hat gesetzlich geregelt, dass in folgenden Gebieten keine Freiflächenanlagen errichtet werden dürfen:
- Nationalparks (§24 BNatSchG)
- Naturschutzgebiete (§23 BNatSchG)
- Gesetzlich geschützte Biotope (§30 BNatSchG)
- Flächenhafte Naturdenkmäler (§24 BNatSchG)
- Kernzonen von Biosphärengebieten (§ 25 BNatSchG)
- FFH-Gebiete, wenn Schutzziel beeinträchtigt (§33 BNatSchG)
- Streuobstwiesen (33a NatSchG BW)
Darüber hin aus fordern die Verbände, dass auch die folgenden Gebiete tabu sind:
- Natura-2000-Gebiete -sofern das Erhaltungsziel beeinträchtigt ist
- Pflegezonen von Biosphärengebieten
- kartierte FFH-Lebensraumtypen -wenn die Erhaltung gefährdet ist
- Wiesen oder Weiden mit vier bzw. sechs Kennarten des FAKT-Kennartenkatalogs
- Fortpflanzungs-, Ruhestätten und essenzielle Rastflächen streng geschützter Arten
- naturnahe Gewässer
Eine Einzelfallprüfung sollte für Landschaftsschutzgebiete oder Äcker mit seltenen Ackerwildkrautarten erfolgen.
Naturschutzfreundliche Planungen
Um die naturschutzfachlichen Eingriffe zu minimieren, sollten die Anlagen ohne Fundamente im Boden verankert werden. Dadurch sinkt der Anteil der versiegelten Fläche deutlich. Inklusive aller Nebenanlagen soll die Versiegelung nicht über fünf Prozent der Gesamtfläche ausmachen. Durch ausreichen Abstände zwischen den Modulreihen von mindestens 3 m und einer Modulhöhe von mindestens 80 cm kann in alle Bereiche ausreichend Wasser und Licht gelangen und Bewuchs ist möglich.
Zudem fordern BUND und NABU, dass die Betreiber bereits bei der Genehmigung verpflichtet werden, die Anlage nach der Nutzungsdauer wieder vollständig zurückzubauen und zu recyclen.