Beteiligen und mitgestalten

Bei jedem Bauleitplanverfahren haben die Öffentlichkeit und die Naturschutzverbände mindestens zwei Mal die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben. Dabei ist es wichtig, Beteiligungsmöglichkeiten so früh wie möglich zu nutzen. Denn je früher auf Konflikte mit dem Natur- und Artenschutz hingewiesen wird, desto mehr Möglichkeiten zur Konfliktlösung bestehen.

Grundsätzlich werden von Planern und Behörden alle Planungsschritte und Unterlagen öffentlich gemacht und ausgelegt. Sind daher für alle Interessierten einsetzbar und können überprüft werden. Informieren Sie sich im Amtsblatt, in der lokalen Tagespresse oder direkt bei Ihrer Kommune und bringen Sie Ihr Wissen und Ihre Einschätzung in die Verfahren ein.

Gerne berät Sie das Dialogforum bei allen Fragen zu konkreten Planungen. Die folgende Karte zeigt, wo und in welchen Planungsschritten wir bisher beteiligt waren.

Zweistufiges Planverfahren

Die Gemeinde kann durch die Bauleitplanung die räumliche Verteilung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen steuern. In der Regel erfolgt dies in zwei Schritten: Der Flächennutzungsplan definiert den groben Rahmen und der Bebauungsplan die Umsetzung im Detail.

1. Schritt: Änderung des Flächennutzungsplans

Sofern nicht schon geschehen, muss die Gemeinde zunächst den Flächennutzungsplan ändern. Darin werden „Flächen für Anlagen, die dem Klimawandel entgegenwirken“ ausgewiesen, insbesondere auch für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien.

2. Schritt: Bebauungsplan

Der Bebauungsplan wird auf Grundlage des Flächennutzungsplans entwickelt und enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die Planung. Bei einer Photovoltaik-Freiflächenanlage kann darin zum Beispiel festgelegt werden, welche Flächen überbaut werden dürfen, welche freizuhalten sind oder wo welche Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt werden. Zu jedem Bebauungsplan gehört ein Umweltbericht. Dieser bewertet die zu erwartenden Umweltauswirkungen, die in der Planung berücksichtigt werden müssen. Auch der Umweltplan ist von Interessierten einsehbar.

Öffentlichkeitsbeteiligung

Zu Beginn eines Bauleitplanverfahrens fasst der Gemeinderat einen Aufstellungsbeschluss. Sobald Ziele und Zwecke der Planung feststehen und ein erster Vorentwurf vorliegt, wird die Öffentlichkeit darüber unterrichtet und hat Gelegenheit zur Stellungnahme. Meist erfolgt die frühe Beteiligung in Form einer öffentlichen Auslage des Vorentwurfs. Auch betroffene Behörden und die Träger öffentlicher Belange werden am Verfahren beteiligt.

Alle eingereichten Stellungnahmen werden geprüft. Der Gemeinderat wägt die Stellungnahmen ab und beschließt, ob und wie der Vorentwurf überarbeitet werden soll. Der überarbeitete Bebauungsplanentwurf wird anschließend öffentlich ausgelegt. Zum zweiten Mal besteht nun die Möglichkeit, sich zu den Planungen zu äußern.

Mit Satzungsbeschluss und amtlicher Bekanntmachung wird der Bebauungsplan verbindlich. Ist der Bebauungsplan beschlossen, kann die technische Planung der Anlage beginnen.

Bebauungsplanverfahren als Schema

Photovoltaik-Freiflächenanlagen: Verfahrensschritte
Verfahrensschritte bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen: von der Idee bis zur Umsetzung