Position von BUND und NABU

Oberste Priorität vor allen Aus- und Umbauplänen muss stets die Reduktion des Energieverbrauchs sein. Nur wenn die Einsparpotenziale konsequent genutzt werden und es uns gelingt, die Energieeffizienz weiter zu steigern, kann die Energiewende gelingen.

 

Foto: Dialogforum Energiewende und Naturschutz

10 Schritte zum naturverträglichen Netzausbau

In den folgenden zehn Punkten haben wir zusammengefasst, welche Schritte aus unserer Sicht notwendig sind, um den Netzausbau so naturverträglich wie möglich zu gestalten. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserer Broschüre „Verteilnetzausbau“.

 

1. Verbände und Öffentlichkeit frühzeitig beteiligen

Verbände und naturschutzinteressierte Bürger/-innen sind von Anfang an in die Planung einzubeziehen. Ihre Kenntnisse tragen dazu bei, die naturschutzverträglichste Trasse zu finden. Naturschützer/-innen sollten sich regelmäßig über Planungen in ihrer Region informieren und ihre Hinweise und Vorschläge so früh wie möglich in den Planungsprozess von Netzausbauvorhaben einbringen.

2. Ausbau nur nach Bedarf – das NOVA-Prinzip

Der Netzausbau soll mit Blick auf den Ausbau der Erneuerbaren Energien vorangetrieben, aber auf das nötige Maß begrenzt werden. Das NOVA-Prinzip ist stringent anzuwenden: Netzoptimierung vor Verstärkung vor Ausbau.

3. Umweltverträglichste Trasse und Technik wählen

Bei der Trassenwahl sollte durch den Einbezug aller Schutzgüter und relevanten Raumwiderstände stets die umweltschonendste Alternative gewählt werden. Möglichkeiten zur Bündelung mit  vorhandenen Straßen- und Schienenwegen zur Vermeidung zusätzlicher Landschaftszerschneidung sind unbedingt zu prüfen. Für das zu wählende Bauverfahren sollten ökologische Kriterien maßgebend sein. Hierzu gehört auch die Einbeziehung grabenloser Erdbauweisen.

4. Vögel vor Kollisionen an Freileitungen schützen

Der Umbau und der Neubau von Freileitungstrassen erfordern hinsichtlich des Vogelschutzes den neuesten Stand der Wissenschaft und Technik. Das je nach Arten- und Lebensraumspektrum sowie geplantem Ausbauvorhaben zu erwartende Kollisionsrisiko ist im Einzelfall zu prüfen und in der räumlichen Planung zu berücksichtigen. Maßnahmen zur Schadensvermeidung/-minderung sollen aus der Prüfung abgeleitet und an kritischen Punkten umgesetzt werden, zum Beispiel durch die Wahl bestimmter Masttypen oder das Anbringen von Vogelschutzmarkern.

5. Weitere Vogelschutzaspekte berücksichtigen

Ausreichend große Abstände zwischen Freileitungen und Brutplätzen störungsempfindlicher Vogelarten sind unerlässlich. Sie sollen in Planfeststellungsverfahren festgesetzt werden. Mastbrüter und Baumbewohner sind bei Ausbaumaßnahmen an bestehenden Masten oder bei Schneisenverbreiterungen grundsätzlich zu erfassen und ggf. durch die Festsetzung von Bauzeiten zu schützen. Inwieweit sich der Einsatz von Hochtemperaturseilen sich auf Vögel auswirkt, sollte gezielt untersucht werden.

6. Bodenfunktionen schützen und erhalten

Beeinträchtigungen der verschiedenen Bodenfunktionen werden durch boden- und wasserschonende Planung und Ausführung der Arbeiten vermieden oder minimiert (Bodenökologische Baubegleitung). Beim Bau von Kabelanlagen müssen die Vorgaben des Bundesbodenschutzgesetzes und der Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung sowie die relevanten DIN-Normen beachtet werden.

7. Lebensräume im Verbund erhalten

Sensible Landschaftseinheiten und Bestandteile eines Biotopverbundes sollen durch Trassenplanungen nicht zerschnitten oder durch Barrierewirkungen beeinträchtigt werden.

8. Ökologisches Trassenmanagement etablieren

Das Ökologische Trassenmanagement (ÖTM) sollte bei unvermeidbaren Eingriffen in Waldbereichen stets zum Einsatz kommen. Es empfiehlt sich auch für Stromtrassen im Offenland im Rahmen der Eingriffsregelung, zum Beispiel zur Entwicklung eines Biotopverbunds.

9. Rücksicht auf das Landschaftsbild nehmen

Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sollen durch Maßnahmen wie Trassenbündelung mit vorhandenen Infrastrukturen, Masttypenwahl oder Verlegung von Erdkabeln minimiert werden.

10. Freileitung oder Erdkabel – richtig entscheiden im Einzelfall

Das Erdkabel als technische Alternative zur Freileitung muss aus Sicht von NABU und BUND auf allen Planungsebenen geprüft werden. Neue Hochspannungsleitungen (110 kV) sind in der Regel als Erdkabel auszuführen, sofern keine naturschutzfachlichen oder bodenschutzkundlichen Gründe dagegen sprechen. Eine Abwägung aller umweltrelevanten Auswirkungen ist durchzuführen. Bei Umplanungen (Ersatzneubau, Trassenverschwenkung) muss im Einzelfall geprüft werden, ob die Erdverkabelung die naturverträglichere Variante ist. Aufgrund von gesetzlichen Vorgaben (EnWG) sind Erdkabel dann einzusetzen, wenn deren Kosten die Kosten einer Freileitung maximal um den Faktor 2,75 übersteigen und naturschutzfachliche Gründe nicht entgegen stehen.