Photovoltaik – die Kraft der Sonne

Baden-Württemberg ist von der Sonne verwöhnt und bietet sehr gute Voraussetzungen für die Nutzung der Solarenergie. Mit einem Anteil von 11,4 % an der gesamten Bruttostromerzeugung blieb Photovoltaik auch 2021 wichtigster erneuerbarer Energieträger im Strommix des Landes. Insgesamt stammten gut 5,3 % des in Baden-Württemberg erzeugten Stroms aus Windkraft.  Zugleich gibt es noch viel Luft nach oben – das Potenzial von bislang ungenutzten Dächern, Fassaden und versiegelten Flächen ist enorm. Auch auf Freiflächen gibt es gut geeignete Standorte auf denen Klimaschutz und Naturschutz vereinbart werden können.

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Freiflächenanlagen

Neben den naturschutzfachlich meist unbedenklichen Anlagen auf Dächern und an Fassaden können Photovoltaikanlagen auch auf Freiflächen entstehen. Die Stromerzeugungskosten dieser Anlagen sind geringer als bei den kleineren Dachanlagen.

Die baden-württembergische Freiflächenöffnungsverordnung erlaubt seit 2017 Förderungen nicht nur für Photovoltaik-Anlagen auf vorbelasteten Flächen wie ehemaligen Militärflächen und Deponien oder entlang von Bahnstrecken und Autobahnen, sondern auch auf Acker und Grünlandflächen in landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten. Die Landesregierung hat den jährlichen Zubau auf diesen Freiflächen jedoch begrenzt. Pro Jahr sind nur so viele PV-Freiflächenanlagen auf diesen Flächen förderfähig, bis die Zuschlagsgrenze von 500 Megawatt (MW) erreicht ist. Das entspricht ungefähr einer Fläche von etwa 500 Hektar. Wie wichtig die Öffnung benachteiligter Gebiete für den Photovoltaikausbau in Baden-Württemberg ist, zeigt sich darin, dass sich 77 % der bezuschlagten Projekte in benachteiligten Gebieten auf Äckern oder Grünflächen befinden (Evaluationsbericht zur FFÖ-VO). Selbstverständlich dürfen Anlagen jedoch auch außerhalb benachteiligter Gebiete ohne eine Förderung umgesetzt werden, eine Option, die für Projektierende auf Grund sinkender PV-Kosten pro kWp zunehmend an Attraktivität gewinnt. Der erzeugte Strom wird beispielsweise auf dem Markt direkt vermarktet oder es werden direkte Verträge zwischen Energieerzeuger*innen und lokalen Unternehmen getroffen.

Zudem gilt seit Anfang 2023 eine Teilprivilegierung von FF-PV entlang von Autobahnen und mind. zweigleisigen Schienenwegen, sofern sich die Planungen in einer Entfernung von bis zu 200 m befinden. Aus baurechtlicher Sicht ist lediglich eine Baugenehmigung einzuholen, weshalb die Aufstellung eines Bebauungsplans hierdurch entfällt. Hierbei sind Belange des Natur- und Umweltschutzes jedoch nach wie vor abzuprüfen.

Großes Potenzial nutzen, Konflikte minimieren

Bei Photovoltaikanlagen auf Acker- und Grünflächen kann es zu einer Nutzungskonkurrenz mit der Landwirtschaft kommen. Jede technische Anlage stellt einen Eingriff in die Natur dar und kann daher zu Konflikten mit dem Natur- und Artenschutz führen. Deshalb sprechen sich BUND und NABU dafür aus, bei der Standortwahl für Freiflächenanlagen genau hinzuschauen. In ökologisch besonders wertvollen Gebieten sowie in Nationalparks, Naturschutzgebieten oder Kernzonen von Biosphärengebieten sollten generell keine Freiflächen-Anlagen gebaut werden. Auf Flächen die vorher eher artenarm waren, kann eine gut gestaltete und ökologisch gepflegte Freiflächensolaranlage einen Mehrwert für die Artenvielfalt mit sich bringen. Um das zu erreichen, müssen verschiedene Punkte berücksichtigt werden, die in unseren Publikationen sowie dem Hinweispapier der Naturschutzverbände genauer beschrieben werden.